„Lasterla“ jetzt kostenlos mieten!

Exklusives Angebot für die Mieter:innen der WBG Zirndorf.

Mit dem „Lasterla“ können Sie Besorgungen erledigen, Ausflüge ins Grüne planen oder spontan Strecken zurücklegen, ohne die Umwelt zu belasten. Das Lastenrad ist wendig, agil und bietet ein Fahrgefühl wie bei einem normalen Fahrrad.

Wir machen unsere Mieter:innen mobil.

Das „Lasterla“ im Überblick

  • Urban Arrow Family
  • Fahrgefühl wie bei einem normalen Fahrrad
  • Stabiler Stand durch Zweibeinständer
  • Vollfederung für Schonung von Fahrer:in und Ladung
  • Geschwindigkeit: bis zu 25 km/h
  • Reichweite: 40-80 km (je nach Bedingungen)
  • Größe Lastenrad (L/B/H): 258 x 49 x 120 cm
  • Innenmaße Transportbox (L/B/H): 75 x 45 x 45 cm
  • Zulässiges Gesamtgewicht: 275 kg
  • Max. Zuladung vorne: 125 kg
  • Max. Zuladung hinten: 25 kg
  • Max. Gewicht Fahrer:in: 125 kg
  • Regenzelt
  • Sitzbänke
  • Gepäckträger
  • Werkzeugset
  • Rahmenschloss mit Einsteckkette
  • Spiegel
  • Fahrradpumpe

So funktioniert’s:

Abholung

Als Mieter:in der WBG Zirndorf können Sie sich unser Lastenrad ausleihen. Buchen Sie einfach auf unserer Seite einen Zeitraum, kommen Sie zur vereinbarten Uhrzeit zum Büro der WBG Zirndorf in der Breslauer Straße 34. Gemeinsam gehen wir zum Lastenrad. Bringen Sie 50 € als Kaution sowie ein gültiges Ausweisdokument mit.

Wir überprüfen Ihre Reservierung, Ihren Ausweis und nehmen die Kaution entgegen. Gemeinsam gehen wir dann mit Ihnen den Leihvertrag (Muster Leihvertrag). durch, füllen ein Übergabeprotokoll aus und unterschreiben beides. Anschließend erhalten Sie eine Kopie des Leihvertrags.

Im Anschluss erhalten Sie eine Einführung zum Lastenrad. Sobald Sie das Rad entgegengenommen haben, vergewissern Sie sich, dass die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit gegeben sind.

Nun steht Ihrer Fahrt nichts mehr im Weg!

Rückgabe

Wie bereits bei der Abholung kommen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zum Büro der WBG Zirndorf in der Breslauer Straße 34.

Wir prüfen, ob das Fahrrad ohne Schäden und sauber zurückgegeben wird. Wir bitten Sie, entstandene Schäden oder auch sonstige Probleme mit dem Rad an uns weiter zu geben. Bei gutem Zustand erhalten Sie Ihre Kaution zurück.

Anschließend bestätigen Sie und wir die Rückgabe des Rads, inklusive aller Zubehörteile auf dem Übergabeprotokoll durch eine weitere Unterschrift. Sie erhalten eine Kopie des Übergabeprotokolls.

Häufige Fragen zum Lastenrad.

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um das Lastenrad leihen und fahren zu dürfen.
  • Haftpflichtschäden müssen Sie selbst absichern.
  • Es ist grundsätzlich eine Kaution in Höhe von 50 € im Voraus zu entrichten.
  • Sie haften für alle entstandenen Schäden; bei Diebstahl greift die Versicherung der WBG Zirndorf, sofern das Lastenrad an einem festen Gegenstand angeschlossen wurde.
  • Bei Überziehung der Leihzeit ist für jeden begonnenen Tag eine Überziehungsgebühr von 20 € fällig.
  • Das Lastenfahrrad ist mit einem Rahmenschloss und einer Kettenerweiterung und den dazugehörenden Schlüsseln ausgestattet, um es gegen Diebstahl zu sichern. Die ausleihende Person muss die sachgemäße Sicherung vornehmen. Dies muss insbesondere mit dem ausgegebenen Kettenschloss an einem festen Gegenstand aus Metall (Straßenschild, Fahrradständer; …) angeschlossen werden.
  • Sie müssen vor Fahrtbeginn selbst Licht und Bremsen bzw. allgemein die Verkehrstauglichkeit überprüfen.
  • Soweit ein von der entleihenden Person zu vertretender Schaden eingetreten ist bzw. eine Reparatur notwendig wird, erfolgt eine Schadensabwicklung über die Schadensabteilung des Verleihers.
  • Mit Unterzeichnung des Leihvertrages bei Abholung wird die Buchung für beide Seiten verbindlich. Es ist nicht auszuschließen, dass das Lastenrad wegen unvorhersehbarem Reparaturaufwand in Einzelfällen nicht zur Verfügung steht.
  • Die gewerbliche Nutzung sowie die Nutzung zu parteilichen oder Propagandazwecken sind ausgeschlossen.

Das Lastenrad kann maximal 3 Tage am Stück ausgeliehen werden. Da keine Öffnung der Ausgabestelle am Samstag oder Sonntag gegeben ist, kann das Lastenrad hier nur am Freitag geholt werden und am Montag wieder zurückgebracht werden. An den anderen Tagen ist auch ein täglicher Verleih möglich.

Bei Unfällen ist nach Möglichkeit die Polizei hinzuzuziehen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die entleihende Person ein Unfallprotokoll erstellen, aus welchem sich Ort, Uhrzeit, Unfallablauf, Fahrzeugkennzeichen und beteiligte Personen mit Anschriften ergeben. (Dokument liegt dem Bordbuch bei.) Die entleihende Person ist dem Verleiher zu Ersatz jeglichen Schadens aus dem Unfall verpflichtet, soweit dieser nicht von Dritten getragen wird.

Informieren Sie die WBG Zirndorf über den Schaden. Falls der Schaden die Fahr- oder Verkehrstauglichkeit einschränkt, darf das Lastenrad nicht weitergefahren werden.

Ja, das Lastenrad ist vom Verleiher gegen Diebstahl versichert, sofern es von der entleihenden Person mit dem vorhandenen Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen wurde.

Wie viele Kinder darf ich auf dem Lastenrad mitnehmen?
Auf dem Lastenrad können so viele Kinder mitgenommen werden, wie es Sitzplätze gibt.

Muss ich Kinder auf dem Lastenrad anschnallen
Nein, eine Gurtpflicht besteht nicht. Es ist aber selbstverständlich sicherer, die Kinder anzuschnallen und ihnen möglichst auch einen Helm aufzusetzen, auch wenn ebenso keine Helmtragepflicht besteht. Das Lastenrad hat extra Gurte für Kinder. Grundsätzlich schützen die Gurte die Kinder auch in dem Fall, dass die Kinder einschlafen und zur Seite kippen.

Gibt es eine Altersbeschränkung für die Kindermitnahme auf dem Lastenfahrrad?
Für den Transport von Kindern enthält §21 ABS 3 StVO folgende Vorgaben, die für herkömmliche Räder sowie für Transporträder gelten: „Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

Was muss ich bei Kindertransport auf dem Lastenrad beachten?
Wichtig ist, dass die Kinder sicher sitzen und ihre Füße oder Hände nicht in die Speichen kommen können. D.h. Arme und Beine der Kinder sollten sich innerhalb der Transportbox befinden.

Darf die Landung des Lastenrades in Länge und Breite überstehen?
Ja, allerdings gibt es hierfür Grenzen. Transportrad und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein. Nach hinten darf die Ladung bis zu 3 Meter hinausragen, was aber in den meisten Fällen nicht praktikabel sein wird.

Muss ich die Ladung speziell sichern?
Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen kann.

Wie viel Gewicht darf ich auf das Lastenrad aufladen?
Eine rechtliche Begrenzung des Gesamtgewichtes von Fahrrädern / Lastenrädern gibt es nicht. Die maximale Ladekapazität des Lastenrades sollte aber auf gar keinen Fall überschritten werden. Bei dem vorhandenen Lastenrad gilt folgendes maximales Ladegewicht:

Zulässiges Gesamtgewicht 275kg
max. Zuladung vorne 125 kg
max. Zuladung hinten 25 kg
max. Gewicht Fahrer:in 125 kg
  • Das Lastenrad darf nicht für den Transport leicht entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe benutzt werden.
  • Die entleihende Person ist verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung zu beachten.
  • Der entleihenden Person ist es untersagt, Umbauten oder sonstige Eingriffe an dem Lastenrad vorzunehmen.
  • Der entleihenden Person ist es untersagt, das Lastenrad unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zu benutzen.
  • Bei unberechtigter Nutzung ist der Verleiher jederzeit berechtigt, die Herausgabe des Lastenrads von der entleihenden Person zu verlangen.

Sollten Sie das Lastenrad doch nicht benötigen, bitten wir Sie, Ihre Buchung so bald wie möglich zu stornieren.

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